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Verzicht auf Umsetzung des externen Netz- und Anlagenschutzes

12. August 2024

Die Eniwa AG verzichtet per 1. September 2024 auf die Umsetzung eines externen Netz- und Anlagenschutzes in ihrem Versorgungsgebiet.

Verzicht auf Umsetzung des externen Netz- und Anlagenschutzes

Dies basiert auf der Übergangsregelung des VSE «Externer NA-Schutz: Übergangsregelung bei der Installation einer PV-Anlage, VSE (strom.ch)» bei netzgeführten PV-Anlagen im Niederspannungsnetz. Bei bereits bewilligten Installationsanzeigen bis zum 31.8.2024 ist der externe NA-Schutz wie bewilligt umzusetzen.
Bis zur Publikation der überarbeiteten Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» gilt für Wechselrichter im Niederspannungsnetz folgende Übergangsregelung:

  • Verfügen die Wechselrichter über einen normkonformen internen NA-Schutz mit integriertem Kuppelschalter, kann auf die Verwendung eines zusätzlichen externen NA-Schutzes bei netzfolgenden Wechselrichtern verzichtet werden. Unter netzfolgenden Wechselrichtern versteht man Anlagen, die sich bei dauerhaftem Spannungsverlust (Netzausfall) galvanisch vom Netz trennen und nicht notstrombetriebsfähig sind.
  • Der interne NA-Schutz muss immer aktiv sein und die Einstellungen müssen den Schweizer Ländereinstellungen gemäss der Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» des VSE entsprechen.

Für alle anderen Energieerzeugungsanlagen macht das Projektkonsortium keine Aussage. Für diese bleibt die Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» gültig bis zur Publikation der überabeiteten Ausgabe.