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Elektro-Sicherheitskontrollen

Elektrische Niederspannungs-Installationen müssen zu Beginn und danach in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Eniwa führt dies im Auftrag der Eigentümer durch.
 

Elektrosicherheitskontrolle 1

Als Basis vieler technologischer Innovationen erleichtert Strom den Alltag. Aber der Umgang mit elektrischem Strom birgt auch Gefahren. Eine falsche Anwendung oder eine fehlerhafte Installation können zu Unfällen und Bränden führen. Oftmals entstehen Schäden erst über die Jahre hinweg durch Abnutzung sowie Witterung. Eine regelmässige Kontrolle ermöglicht es, präventiv einzugreifen und Mängel oder Defekte frühzeitig zu erkennen. Eigentümer einer Installation müssen deshalb ihre Anlagen zu Beginn und danach in regelmässigen Abständen kontrollieren lassen.


Sie profitieren von unseren erfahrenen und kompetenten Sicherheitsberatern, die jährlich eine Weiterbildung nachweisen müssen und mit kalibrierten Messgeräten ausgerüstet sind. Wir erstellen für Sie:

  • Kontrollberichte mit Bildern
  • Sicherheitsnachweise mit ausführlichen Mess- und Prüfprotokollen
  • Wir übernehmen sämtlichen administrativen Aufwand mit den Behörden

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Kontaktieren Sie uns. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Unsere Dienstleistungen

Elektrosicherheitskontrolle 2

Periodische Kontrollen (NIV Art. 36)

Die Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen und die Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen (Niederspannungs-Installationsverordnung NIV).
Wir führen für Sie diese Kontrollen durch und erstellen den Sicherheitsnachweis sowie das Mess- und Prüfprotokoll bei mängelfreier Installation.

Wie oft ist die periodische Kontrolle durchzuführen?

  • 20 Jahre: Wohnbauten
  • 10 Jahre: Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen
  • 5 Jahre: Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels, Bars), Autoreparatur-Werkstätten, bei Handwechsel von Liegenschaften
  • 3 Jahre: Tankstellen
  • Jährlich: Baustellen, temporäre Installationen und Märkte

Abnahmekontrollen (NIV Art. 35.3)

Bei Elektroneuinstallationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren und bei allen Photovoltaikanlagen muss eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden.


Schlusskontrollen (NIV Art. 35.1)

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest. Zur Qualitätssicherung überträgt der Installateur diese Arbeit vielfach an ein unabhängiges Kontrollorgan wie z.B. die Eniwa Kraftwerk AG.


Stichprobenkontrollen (NIV Art. 39)

Für Netzbetreiber übernehmen wir die Stichprobenkontrollen bei eingereichten Sicherheitsnachweisen der Schlusskontrolle.
Damit der erwähnte Zweck erreicht wird, definieren die Netzbetreiberinnen und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) in ihrem Zuständigkeitsbereich ein Stichprobenprogramm, welches folgende Punkte beinhaltet:

  • Anzahl und Umfang der Stichprobenkontrollen
  • Kriterien für die zu überwachenden Elektro-Installateure und Kontrollorgane
  • Art der zu kontrollierenden elektrischen Installationen

Obligatorische Prüfung von Elektrogeräten (SNR 462638)

In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach Vorgabe der schweizerischen normativen Regel SNR 462638 geprüft werden - entweder durch einen hauseigenen Techniker oder durch einen externen, spezialisierten Dienstleister. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden elektrische Geräte zur Verfügung stellen, welche vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden.

Mehr Informationen zur obligatorischen Prüfung von Elektrogeräten