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Trinkwasser: Hygienemassnahmen während der COVID-19-Pandemie

29. April 2020

Das Coronavirus ist nicht über Trinkwasser übertragbar. Trotzdem gilt es, während des Lockdowns und für die Zeit danach einige wichtige Hygienemassnahmen zu beachten. Trinkwasserinstallationen sollten regelmässig und insbesondere vor der Wiederinbetriebnahme intensiv gespült werden. So werden Hygiene und Sicherheit des Trinkwassers gewährleistet.

Trinkwasser: Hygienemassnahmen während der COVID-19-Pandemie

Seit Mitte März sind, in Folge der Coronakrise, vielerlei Betriebe geschlossen. Hotels, Restaurants, Schulen, Sportanlagen und andere Einrichtungen mussten ihren Betrieb einstellen oder sind stark eingeschränkt. In zahlreichen Gebäuden wird die Trinkwasserverteilung nicht regelmässig genutzt.

Eine Stagnation des Leitungswassers über längere Zeit (mehrere Wochen) erhöht das Risiko einer Verkeimung durch Mikroorganismen, insbesondere durch Legionellen. Während des reduzierten Betriebs wird empfohlen, sämtliche Entnahmearmaturen mindestens alle drei Tage von unten nach oben im Gebäude gut zu spülen. Mindestens 30 Sekunden abfliessend Wasser gelten als Richtwert.

Seit dem 27. April 2020 erfolgt die schrittweise Lockerung des Lockdowns und erste Branchen nehmen den Betrieb wieder auf. Bei der Wiederinbetriebnahme der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, das Wasser an allen Entnahmearmaturen intensiv fliessen zu lassen. Das bedeutet: Kaltwasser bis es wirklich kalt und Warmwasser bis es wirklich warm ist fliessen lassen (Vorsicht vor Verbrühungen). Um eine genügend starke Durchströmung in den Verteilleitungen zu erreichen, sollten mehrere Entnahmestellen (zum Beispiel Wasserhähne) gleichzeitig geöffnet werden. Ein Faktenblatt des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) zum Thema steht auf eniwa.ch zum Download bereit.

Wer ist wofür verantwortlich?

  • Gewinnung, Aufbereitung und öffentliche Verteilung des Trinkwassers: Wasserversorgungsunternehmen
  • Planung und Ausführung der Hausinstallation inklusive Übergabe an die Eigentümerschaft: Sanitär-Fachunternehmen
  • Regelmässige Funktionskontrolle und Unterhalt der Hausinstallationen sowie regelmässiges Spülen des Kalt- und Warmwassers an allen Entnahmestellen (bei Wohnungsleerstand): Eigentümerschaft
  • Regelmässiger Wasserbezug an den entsprechenden Entnahmestellen, ausreichendes und kräftiges Spülen nach Ferienabwesenheiten, Entkalken von Duschköpfen und Strahlreglern usw.: Mieterinnen und Mieter

Weitere Informationen zur Trinkwasserqualität im Verteilnetz von Eniwa finden Sie unter: eniwa.ch/wasserqualitaet