Strom Angebot 2025
100 % Naturstrom – umweltfreundlich und erneuerbar.

Unser Wahlprodukt «Eniwa Naturstrom Regio» besteht zu 75 % aus Strom aus dem Eniwa Wasserkraftwerk an der Aare. Die restlichen 25 % stammen aus regionaler Solarproduktion, wobei dieser Anteil optional erhöht werden kann.
Der Aufpreis für dieses regionale Produkt liegt bei 1 Rappen pro Kilowattstunde. Davon werden 0,8 Rappen in einen Fonds überwiesen, welcher Investitionen in die lokale Produktion erneuerbarer Energie, ökologische Projekte im Versorgungsgebiet der Eniwa AG sowie Innovationen im Bereich erneuerbare Energien unterstützt.
Hoch- und Niedertarifzeiten 2025
Die aufgeführten Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen:

Weitere Informationen und Wissenswertes rund um unser Stromangebot
Der Strompreis von Eniwa beträgt 2025 im Hochtarif (HT) 30,41 Rp./kWh und im Niedertarif (NT) 24,14 Rp./kWh (inkl. 8,1 % MwSt.).
Darin enthalten ist die Energie, Netznutzung sowie Abgaben.
Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für Energie, die Netznutzung sowie Abgaben zusammen. Die genaue Zusammenstellung finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt.
Ihre Stromrechnung ist in folgende drei Teile unterteilt: Energie, Netznutzungs- und Messkosten sowie Abgaben. Die Rechnungserklärung finden Sie hier: Rechnungserklärung
Neu gelten die Tarifzeiten das ganze Jahr (die Unterscheidung Sommer/Winter entfällt). Der Samstag ist neu komplett im Niedertarif.
Von Montag bis Freitag wird das Niedertarifzeitfenster von 12 – 17 Uhr und das Hochtarifzeitfenster von 17 – 22 Uhr verlängert. Durch die Tarifzeitanpassung reduziert sich die Anzahl Hochtarifstunden um 20 % zugunsten unserer Kundinnen und Kunden.
Folgende Tarifzeiten gelten ab 1. Januar 2025:
Montag bis Freitag:
- Hochtarif: 07 – 12 Uhr und 17 – 22 Uhr
- Niedertarif: übrige Stunden
Samstag und Sonntag:
- ganztags Niedertarif
Eniwa passt die Tarifzeiten an, um auf Veränderungen im Energiemarkt zu reagieren, die Netzstabilität zu verbessern und eine nachhaltigere Energienutzung zu fördern.
Die neuen Tarifzeiten schaffen Anreize, den Strom dann zu verbrauchen, wann er produziert wird. Aufgrund des Zubaus von Photovoltaik-Anlagen fällt während des Tages viel Solarstrom an, weshalb wir die Niedertarifzeit am Tag verlängern und die Hochtarifzeit in den späteren Abend verschieben.
Im Hoch- und Niedertarif, den sogenannten Tarifzeiten, unterscheiden sich die Energie- und Netzkosten und damit der Strom-Endkundenpreis. Eniwa möchte Anreize schaffen, Energie dann zu verbrauchen, wenn sie in grösserer Menge vorhanden und deshalb günstiger ist.
Eniwa nimmt überschüssigen Solarstrom von Kundinnen und Kunden im Eniwa Stromversorgungsgebiet ab. Die Vergütung 2025 richtet sich nach den vermiedenen Beschaffungskosten: Preisblatt 2025
Ja, Eniwa nimmt Herkunftsnachweise für Solaranlagen ab. Die Vergütungshöhe ist abhängig von der Anlagengrösse: Preisblatt 2025
Voraussetzung ist, dass sich die Solaranlage im Eniwa Stromversorgungsgebiet befindet und die überschüssige Energie von Eniwa vergütet wird.
Der Strom im Eniwa Verteilnetz stammt aus 100 % erneuerbaren Quellen, mehrheitlich aus der Schweiz, vereinzelt auch aus Europa. Die genaue Aufteilung finden Sie in unserer jährlichen Stromkennzeichnung: Stromkennzeichnung 2023
Hier finden Sie alle Informationen: Smart Meter
Im Eniwa Kundenportal können Sie bequem Ihr Stromprodukt anpassen, Ihre Eniwa Rechnungen sowie den Lastgang einsehen (sofern Ihr Anschluss bereits über einen Smart Meter verfügt): Eniwa Kundenportal
Beim Anschlussgesuch kann ein zugelassener Verbraucher (z.B. Warmwasserboiler) über eine Rundsteuerung ausgestattet werden. Hierzu notwendig ist ein Rundsteuersignalempfänger. Über das Stromnetz werden Ein- und Ausschaltbefehle an die Empfänger gesendet, die den angeschlossenen Verbraucher entsprechend ansteuern. Die Einschaltzeiten befinden sich ausschliesslich im Niedertarif-Zeitfenster und ermöglichen daher einen kostenoptimierten Verbrauch.
Auf Wunsch des Kunden kann eine entsprechende Steuerung durch einen Elektroinstallateur erstellt oder zurückgebaut werden.
Bei Kunden mit einem jährlichen Energiebedarf von mehr als 50 000 kWh/a wird zusätzlich eine Leistungskomponente in Rechnung gestellt. Die Höhe der Leistungskomponente wird jeden Monat neu ermittelt und bezieht sich auf die höchste während einer Viertelstunde bezogenen Leistung in kW.