Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unseren Besuchern ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, zu Statistik- und Marketingzwecken sowie zur Einbindung externer Inhalte. Im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Technologien werden Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert und/oder abgerufen.

Kostenpflichtige Beglaubigung für Solaranlagen

19. Mai 2020

Ab dem 1. Juni 2020 stellt Eniwa für die Beglaubigung von Solaranlagen ≤ 30 kVA eine Aufwandsentschädigung in Rechnung.

Kostenpflichtige Beglaubigung für Solaranlagen

Eniwa stellt Solaranlagenbetreibern auf Wunsch Beglaubigungen für deren Anlagen aus. Diese Dienstleistung war bislang kostenlos. Zukünftig wird diese umfangreiche Beglaubigungsdienstleistung CHF 280.- (exkl. MwSt.) kosten. Die Dienstleistung beinhaltet wie bis anhing eine Konsistenzprüfung der Daten des Anschlussgesuchs, eine Kontrolle der Parametrierung des Wechselrichters, die Zuweisung der Messpunktbezeichnung, das Ausfüllen des Formulars zur Beglaubigung und dessen Zustellung an den Besteller sowie der Aufwand für Hin- und Rückfahrt unseres Mitarbeitenden. Die neue Kostenregelung gilt per 1. Juni 2020 und somit für alle Anschlussgesuche, welche Eniwa nach dem 31. Mai 2020 erreichen.