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Eniwa nimmt Bundesgerichtsentscheid zum Verfahren im Kanton Solothurn zur Kenntnis

24. Januar 2025

Eniwa hat den Entscheid des Bundesgerichts bezüglich des Verfahrens im Kanton Solothurn zur Erneuerung des Wasserkraftwerks Aarau zur Kenntnis genommen. Das Bundesgericht weist die Sache zur erneuten Beurteilung der Beschwerdelegitimation an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn zurück.

Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt zudem, dass die beiden Verfahren in den Kantonen Aargau und Solothurn bisher korrekt durchgeführt wurden.

Eniwa CEO Hans-Kaspar Scherrer ergänzt: «Wir sind gegenwärtig daran, die vom Aargauer Verwaltungsgericht geforderten Dokumentationen zu den Varianten, die Erweiterung des Umweltverträglichkeitsberichts und die Interessenabwägung betreffend dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) nachzuliefern. Auch werden wir die Auswirkungen dieses Bundesgerichtsurteils auf das Verfahren im Kanton Aargau prüfen.»