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Eniwa legt nach Bunderatsentscheid Rückspeisevergütung für PV-Strom fest

28. November 2024

Mit dem Bundesratsentscheid vom 20. November 2024 bleibt die Vergütungspraxis für die Rückspeisevergütung aus PV-Anlagen nach Art 15 Energiegesetz (EnG) für ein weiteres Jahr bestehen. Eniwa vergütet eingespeisten Strom im Jahr 2025 neu mit 15 Rp./kWh im Hochtarif und im Niedertarif mit 10 Rp./kWh.

Eniwa legt nach Bunderatsentscheid  Rückspeisevergütung für PV-Strom fest

Unter Berücksichtigung der ab 1. Januar 2025 geltenden Tarifzeiten erhalten Betreibende von PV-Anlagen von Eniwa durchschnittlich eine Vergütung von 11.52 Rp./kWh. Wer zusätzlich seine Herkunftsnachweise für die erneuerbare Energie an die Eniwa abgibt, erhält abhängig von der Anlageleistung weitere 2 Rp./kWh (<100 kWp) respektive 1 Rp./kWh (>100 kWp). Die Anmeldung zur Abgabe der Herkunftsnachweise ist unter eniwa.ch/hkn jederzeit möglich.

Ab 2026 ändert sich Vergütungspraxis
Das Energiedienstleistungsunternehmen weist darauf hin, dass sich laut Bundesratsentscheid per 1.1.2026 die Vergütungspraxis für rückgelieferte Energie gemäss Art. 15 (EnG) ändern wird: Die Höhe der Vergütung bemisst sich ab dann am vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis des BFE zum Zeitpunkt der Einspeisung.

Für PV-Produzenten empfiehlt sich daher, den Eigenverbrauch möglichst zu erhöhen und den selbst produzierten Strom dann zu verbrauchen, wenn er anfällt.