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Eigenproduktion federt Strompreiserhöhung ab

28. August 2023

Ein grosser Anteil selbst produzierten Stroms aus dem Wasserkraftwerk Aarau und aus Photovoltaik federt im kommenden Jahr erneut die Stromtarife für Kundinnen und Kunden von Eniwa ab. Wie andere Energieversorger muss Eniwa aber Kosten des Bundes für die Winterstromreserven sowie die Preissteigerungen des Übertragungsnetzbetreibers Swissgrid weitergeben. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4`500 kWh bedeutet dies Mehrkosten für Strom von 273 Franken pro Jahr beziehungsweise knapp 23 Franken pro Monat.

Eigenproduktion federt Strompreiserhöhung ab

Über 40 Prozent des Stroms stammen bei Eniwa aus dem eigenen Wasserkraftwerk an der Aare, aus eigenen PV-Anlagen und aus PV-Anlagen von Kundinnen und Kunden: Das Unternehmen produziert insgesamt 122 der 300 Gigawattstunden (GWh) selbst. «Die hohe Eigenproduktion aus unserem Wasserkraftwerk Aarau mit langfristig nahezu konstanten Produktionskosten wirkt sich stabilisierend auf den Strompreis aus», erklärt Eniwa CEO Hans-Kaspar Scherrer.

Eniwa wird von den höheren Strompreisen nicht profitieren. «Energieversorger verdienen aufgrund zahlreicher neuer regulatorischer Vorgaben trotz Preiserhöhung deutlich weniger. Ab 2024 darf Eniwa gemäss der Elektrizitätskommission (ElCom) neu maximal nur noch 60 Franken Bruttoertrag je Verbrauchsstätte geltend machen und muss damit alle Kosten für die Energiebeschaffung, Abrechnungen, Kundendienst und weitere Dienstleistungen abdecken können», erklärt der Eniwa-Chef diese einschneidende Kürzung um 20 Prozent in einer herausfordernden Zeit.

Höhere Stromtarife in der Grundversorgung
Der Strompreis beträgt ab 2024 in der Grundversorgung neu 35.89 Rp./kWh (inkl. aller Abgaben und MwSt.) im Hochtarif und neu 30.38 Rp./kWh (inkl. aller Abgaben und MwSt.) im Niedertarif. Für einen Durchschnittshaushalt (H4) mit einem Verbrauch von 4`500 kWh pro Jahr fallen damit rund 21 Prozent Mehrkosten an, was 273 Franken pro Jahr, beziehungsweise knapp 23 Franken pro Monat bedeutet.

PV-Anlagenbetreiber profitieren erneut
Im Versorgungsgebiet der Eniwa entstehen jährlich über 100 Photovoltaikanlagen, aus denen der Überschuss der produzierten Energie ins Stromnetz eingespeist wird. Eniwa vergütet diesen eingespeisten Strom ab 2024 neu mit durchschnittlich 15.7 Rp./kWh, was einer um 3.25 Rp./kWh höheren Vergütung entspricht. Aktuell erhalten PV-Anlagenbesitzer durchschnittlich 12.45 Rp./kWh. Wer zusätzlich seine Herkunftsnachweise für die Erneuerbare Energie an die Eniwa abgibt, erhält weitere 2 Rp./kWh. Die Anmeldung zur Abgabe der Herkunftsnachweise ist unter eniwa.ch/hkn jederzeit möglich.


Der Strompreis setzt sich ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen

Energietarif: Das ist der Preis für die gelieferte Energie inkl. Herkunftsnachweise aus der Eigenproduktion der Eniwa, dezentralen Produzenten im Versorgungsgebiet und der Beschaffung an den Märkten. Die Eigenproduktionsquote von über 40 Prozent wirkt sich bei Eniwa dämpfend auf die Preiserhöhung aus. Die durchschnittlichen Beschaffungskosten für Energie und Herkunftsnachweise sind jedoch für das Jahr 2024 gegenüber 2023 weiter gestiegen, obwohl sich die Marktpreise zurückentwickelt haben. Aufgrund der gestaffelten Energiebeschaffung am Terminmarkt wirken sich Marktpreisänderungen erst zeitverzögert aus.

Netznutzung: Die Netznutzungskosten enthalten die Kosten für den überregionalen und regionalen Transport des Stroms von Energieerzeugungsanlagen bis ins eigene Gebäude. Die nationale Übertragungsnetzgesellschaft Swissgrid macht um über 10 Prozent höhere Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau ihres Übertragungsnetzes geltend. Weiter erhöhen sich die Aufwendungen für Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid von 0.46 Rp./kWh auf 0.75 Rp./kWh. Neu erhebt Swissgrid 1.20 Rp./kWh für die Massnahmen des Bundes zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter. Diese Abgabe finanziert u.a. die Wasserkraftreserven und die Reservekraftwerke und wird von Eniwa gemäss übergeordnetem Auftrag des Bundes weiterverrechnet.

Öffentliche Abgaben: Das sind die Abgaben an die öffentliche Hand. Unverändert bleiben die Konzessions-Abgaben von 0.85 Rp./kWh an das Gemeinwesen sowie die Bundesabgaben gemäss Energiegesetz für die Förderung erneuerbarer Energien von 2.30 Rp./kWh.