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Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Photovoltaikproduktion

Als Betreiber einer beglaubigten Photovoltaikanlage haben Sie die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert des überschüssigen Solarstroms, der ins Verteilnetz von Eniwa eingespeist und vergütet wird, in Form von Herkunftsnachweisen an Eniwa zu verkaufen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Leistung der Anlage.

 

Anmeldeprozess

Erfassen Sie die benötigten Angaben für den Vertrag zwischen Ihnen und Eniwa.

Zur Vertragserfassung

 

Sobald Sie die Anmeldung ausgeführt haben, prüfen wir Ihre Angaben, richten den Dauerauftrag bei Pronovo für Sie ein und senden Ihnen den unterzeichneten Vertrag «Abnahme von Herkunftsnachweisen aus Photovoltaikanlagen (HKN)» als PDF an Ihre E-Mailadresse.

Die Vergütung der Herkunftsnachweise wird auf Ihrer Energierechnung separat ausgewiesen und in Abzug gebracht.


Eingabefristen

Es gelten die Fristen gemäss Preisbestimmungen:

  • 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
  • 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
  • 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
  • 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar des Folgejahres