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Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Aargau von Oktober 2024 in Sachen Kraftwerksoptimierung

20. November 2024

Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Aargau  von Oktober 2024 in Sachen Kraftwerksoptimierung

Nachdem das Verwaltungsgericht das Kraftwerkserneuerungsprojekt von 2013 erneut genehmigte, hat sich Eniwa entschieden, den Zwischenentscheid des Gerichts zum Optimierungsprojekt 2021 nicht weiterzuziehen und die nachträglich geforderten Dokumentationen zu den Varianten und die Erweiterung des Umweltverträglichkeitsberichts bezüglich des bereits rechtskräftig bewilligten Unterwerksprojekts noch nachzuliefern.