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Kurs setzen für die Energiezukunft

23. April 2024

Das neue Stromgesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und vereinfachen. Am 9. Juni 2024 ist das Stimmvolk gefragt: Noch dieses Jahr entscheidet es über den sogenannten Mantelerlass. Hans-Kaspar Scherrer erklärt die Hintergründe.

Kurs setzen für die Energiezukunft

Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Mit der Vorlage, die eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere für den Winter. Nach längeren Beratungen in National- und Ständerat stimmte das Parlament dem Gesetzespaket im Herbst 2023 mit grosser Mehrheit zu.

Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz zu erreichen, bedarf es einer umfassenden Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor. Der rasche Ausbau der inländischen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist zwingend. Die Versorgungssicherheit erfordert weitere spezifische Massnahmen. Mit dem Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schlägt das Parlament die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vor. Es schafft damit einen Rahmen, der Planungssicherheit und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion gibt. Zudem sollen die Bewilligungsverfahren für Grossanlagen im nationalen Interesse vereinfacht und gegenüber lokalen Interessen priorisiert werden. Anlagen ausserhalb der heutigen Bauzonen erhalten bessere Rahmenbedingungen.

Nebst dem Modell des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) für eine erweiterte Vermarktung von Solarstrom. Überschüsse können damit das Verteilnetz zu reduzierten Netznutzungskosten an die Nachbarn im Quartier verkauft werden. Noch einen Schritt weiter geht der virtuelle ZEV. Hierbei soll es möglich werden, Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch unentgeltlich nutzen zu können. Damit einher geht auch eine weitere Entsolidarisierung der Tragung der Netznutzungskosten. Denn die Netzkosten werden aufgrund der hohen Einspeiseleistungen und dem damit verbundenen Netzausbau ansteigen. Getragen werden die Netzkosten aber fast ausschliesslich von den Kunden, die Strom aus dem Netz beziehen. Die Einspeisung von Strom ins Netz ist aktuell noch kostenlos, obschon viele Kunden bei der Einspeisung höhere Leistungen zurückspeisen, als sie beim Verbrauch benötigen. Eine rabattierte oder teilweise sogar unentgeltliche Nutzung des Verteilnetzes führt zu einer Umverteilung der Kosten auf andere Kunden.

Versorgungssicherheit als oberstes Ziel
Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes sowie den Beschleunigungsvorlagen für Solar- und Windenergie soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz beschleunigt werden. Gegen den Bau von weiteren Wasserkraftanlagen, die Vergrösserung von Stauseen, Errichtung von Wind- sowie alpinen PV-Anlagen kündigte der Landschaftsschutz Widerstand an. Das Referendum gegen die Gesetzesvorlage kam zustande. Das Stimmvolk wird noch dieses Jahr abstimmen und die Weichen für die Schweizer Energiezukunft stellen. Entweder geht es in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung mit zügigem Ausbau der erneuerbaren Produktionsanlagen Wasserkraft, Windkraft und Solar oder wir bleiben noch länger in einer über 50%-igen fossilen Versorgung in der Schweiz.

Ob die massiven Ausbauziele langfristig erreicht werden, ob neue Technologien wie Wasserstoff, neue Kerntechnologien oder tiefe Geothermie neue Chancen bieten, spielt in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch keine Rolle. Ob wir in den kommenden Jahren die Chancen im eigenen Land nutzen und damit die Versorgungssicherheit, die Nachhaltigkeit, die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in der Schweiz erhöhen können, hingegen schon. Dabei gilt es stets, alle Interessen abzuwägen: Kosten, Nutzen, Eingriffe in die Natur und Schutz der letzten unverbauten Gebiete der Schweiz. Unabhängigkeit im Energiebereich darf nicht unser Ziel sein. Versorgungssicherheit und eine Reduktion der Energieemissionen sind jedoch zwingend – so rasch wie möglich. Dem Ausbau der Strom-Netze und der Möglichkeit Energieüberschüsse zu speichern und die stochastische Solarproduktion bestmöglich zu nutzen, muss jedoch noch deutlich mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen. Ein blinder Ausbau der stark sommerlastigen PV-Produktion ohne Verwertungs- und saisonaler Speichermöglichkeit der erneuerbaren Energie bringt nur Kosten, aber keinen Nutzen.



Wichtige Eckdaten zum Energiegesetz

  • Verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion
    35 Terawattstunden pro Jahr (TWh / a) bis 2035 und 45 TWh / a bis 2050. Zusätzlicher Ausbau der Wasserkraft auf 38 TWh / a.

  • Einsparung im Winter-Stromverbrauch
    Verbrauchsreduktion von 2 TWh bis 2035

  • Einsparung im End-Energieverbrauch (alle Energieträger)
    Einsparungen von 13 % bis 2035 und 54 % bis 2050

  • Die Förderung von Produktionsanlagen für erneuerbare Energie wird bis 2035 mit einem Zuschlag von 2,3 Rp./ kWh verlängert.

    Für die sichere Stromproduktion im Winter sollen 15+1 bereits definierte Wasserkraftprojekte mit Vorrang ausgebaut und damit zusätzliche 2 TWh Wasserkraftreserve für den Winter geschaffen werden.

  • Nutzung und Ausbau der Netze
    sollen kosteneffizienter werden, intelligente Steuerungen sorgen für mehr Netzsicherheit.

  • Vertrieb von PV-Strom von Kunden untereinander
    Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung sollen mehrheitlich von der Eigenproduktion zu Herstellungskosten sowie von Energie aus PV-Anlagen profitieren. Mit der neuen virtuellen ZEV und LEG soll der solare Überschuss auch im Verteilnetz von Kunde zu Kunde verkauft werden können, mit entsprechender Kostenreduktion der Netznutzungsgebühren.