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Gasmangellage

Erdgas deckt rund 15% des Energiebedarfs der Schweiz. Die Schweiz verfügt über keine eigenen Gasspeicher und ist von Importen abhängig.

Ein gänzlicher Ausfall von russischen Gaslieferungen könnte in Europa nicht vollständig kompensiert werden. Das könnte auch in der Schweiz zu einer Mangellage / Versorgungsengpässen führen. In diesem Fall trifft die wirtschaftliche Landesversorgung des Bundes die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen: die Konsumentinnen und Konsumenten in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Gasverbrauch freiwillig zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben.

Von Kontingentierungen sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne die Bereiche Bildung und öffentliche Verwaltung) und Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen.

Erst in einer dritten Stufe wären auch die privaten Haushalte betroffen und müssten ihren Gasverbrauch reduzieren. Das würde heissen, dass die Heizungen und damit oft auch warmes Wasser nicht mehr rund um die Uhr verfügbar wären.