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Eniwa senkt Strompreis für einen Durchschnittshaushalt um 16% / Ganzjährige Anpassung der Tarifzeiten schafft Anreize

26. August 2024

Sich abwärts entwickelnde Marktpreise und damit gesunkene Beschaffungspreise führen zu einer deutlichen Senkung der Strompreise. Auch der grosse Anteil des lokal produzierten Stroms aus dem Wasserkraftwerk Aarau und aus PV-Anlagen tragen zur Preissenkung bei. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4’500 kWh zahlt damit 16 Prozent weniger für Strom, was einer Entlastung von 242 Franken pro Jahr entspricht. Durch die Tarifzeitanpassungen per 1. Januar 2025 reduziert Eniwa die Anzahl Hochtarifstunden um 20% und schafft einen ganzjährigen Anreiz für die Kundinnen und Kunden, den Strom aus Photovoltaik-Anlagen dann zu verbrauchen, wenn er produziert wird.

Eniwa senkt Strompreis für einen Durchschnittshaushalt um 16% / Ganzjährige Anpassung der Tarifzeiten schafft Anreize

Über 40 Prozent des Stroms stammen bei Eniwa aus dem eigenen Wasserkraftwerk an der Aare, aus eigenen PV-Anlagen und aus der Rückspeisung der PV-Anlagen von Kundinnen und Kunden: «Die hohe Eigenproduktion aus unserem Wasserkraftwerk Aarau und die gesunkenen Beschaffungspreise entlasten einen Durchschnittshaushalt um 16%, was eine Einsparung von 242 Franken pro Jahr bedeutet», sagt Eniwa CEO Hans-Kaspar Scherrer zur Preissenkung.

Neue Tarifzeiten schaffen Anreize

Die Beschleunigung des Zubaus von Photovoltaik-Anlagen ist erfreulich. Nun gilt es, diese Energie möglichst dann zu verbrauchen, wenn sie anfällt. «Eniwa wird zu diesem Zweck per 1. Januar 2025 ganzjährig das Niedertarif-Zeitfenster am Nachmittag von 12 bis 17 Uhr verlängern und das Hochtarifzeitfenster auf 17 bis 22 Uhr verschieben und verlängern. Neu werden die Wochenenden ganz im Niedertarif belassen. Eniwa erhofft sich, damit für die Kundinnen und Kunden einen Anreiz zu schaffen, ihren steuerbaren Verbrauch vermehrt in diesen Zeiten zu planen. Durch diese Tarifzeitanpassungen reduzieren sich die Anzahl Hochtarifstunden um 20% zu Gunsten unserer Kundschaft,», erläutert der Eniwa-Chef die Anpassung der Tarifzeiten. Photovoltaik-Strom, der direkt im Verteilnetz durch die Kunden verbraucht werden kann, muss nicht über mehrere Netzebenen weitertransportiert werden und stellt einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes dar.

Tiefere Stromtarife in der Grundversorgung

Der Strompreis beträgt ab 2025 in der Grundversorgung neu 30.41 Rp./kWh (Vorjahr 35.89 Rp./kWh) inkl. aller Abgaben und MwSt. im Hochtarif und neu 24.14 Rp./kWh (Vorjahr 30.38 Rp./kWh) inkl. aller Abgaben und MwSt. im Niedertarif. Trotz der Erhöhung des Grundpreises und steigender Netznutzungskosten sinken die Kosten für einen Durchschnittshaushalt (H4) mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh um 16 Prozent, was einer Entlastung von 242 Franken pro Jahr entspricht.

Bekanntgabe Rückspeisevergütung bis Ende Jahr

Aufgrund der sich in der Vernehmlassung befindenden Regelungen des Bundes zur Rückspeisevergütung und auf Empfehlung des Branchenverbandes VSE wird Eniwa die PV-Vergütungspreise 2025 erst Ende Jahr bekanntgeben.

 

Der Strompreis setzt sich ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen

Energietarif

Das ist der Preis für die gelieferte Energie inkl. Herkunftsnachweise aus der Eigenproduktion der Eniwa, dezentralen Produzenten im Versorgungsgebiet und der Beschaffung an den Märkten sowie der Berücksichtigung von Deckungsdifferenzen. Die durchschnittlichen Beschaffungskosten für Energie und Herkunftsnachweise sind für das Jahr 2025 gegenüber 2024 deutlich gesunken und befinden sich wieder auf dem Niveau von 2023. Die Marktpreise entwickeln sich derzeit weiter abwärts. Aufgrund der gestaffelten Energiebeschaffung am Terminmarkt wirken sich Marktpreissenkungen noch nicht vollumfänglich aus.

Netznutzung

Die Netznutzungskosten enthalten die Kosten für den überregionalen und regionalen Transport des Stroms von Energieerzeugungsanlagen bis ins eigene Gebäude. Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Übertragungsnetzes der nationalen Übertragungsnetzgesellschaft Swissgrid sinken um 7 Prozent. Weiter sinken die Aufwendungen für Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid von 0.75 Rp./kWh auf 0.55 Rp./kWh. Die von Swissgrid erhobenen Kosten für die Massnahmen des Bundes zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter sinken von 1.20 Rp./kWh auf 0.23 Rp./kWh. Diese Abgabe finanziert die Wasserkraftreserven und die Reservekraftwerke und wird von Eniwa gemäss übergeordnetem Auftrag des Bundes weiterverrechnet.

Öffentliche Abgaben

Das sind die Abgaben an die öffentliche Hand. Unverändert bleiben die Konzessions-Abgaben von 0.85 Rp./kWh an das Gemeinwesen sowie die Bundesabgaben gemäss Art. 35 Energiegesetz für die Förderung erneuerbarer Energien von 2.30 Rp./kWh.

Anhang: 

Zusammensetzung Strompreise 2025/2024

Link auf Preisblätter www.eniwa.ch/naturstrom