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Beteiligung an gemeinschaftlicher Solarstromanlage für Aarauer Einwohner

03. Juli 2017

Die Stadt Aarau plant gemeinsam mit der Energiedienstleisterin IBAarau die Installation einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage. Diese soll auf dem Flachdach über der Werkhofhalle Nord errichtet werden. Mieter oder Eigenheimbesitzer, die keine eigene nutzbare Dachfläche haben, können so ihren persönlichen Beitrag zur Produktion erneuerbarer Energie leisten. 

Beteiligung an gemeinschaftlicher Solarstromanlage für Aarauer Einwohner

Rund 700 m2 Panel-Fläche stehen auf dem Dach der Aarauer Werkhofhalle zum Verkauf. Interessierte finanzieren mittels einem zinslosen Darlehen von mindestens 1500 Franken die gemeinschaftliche Photovoltaikanlage. Dafür erhalten die Teilhaber während 25 Jahren – also über die gesamte Lebensdauer der Anlage – eine Solarstrom-Vergütung.

Ökostrom-Vergütung für 25 Jahre

Für die Finanzierung der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage sucht IBAarau private und gewerbliche Stromkunden mit Wohnsitz in Aarau, die an das Stromnetz von IBAarau angeschlossen sind. Diese Kunden beteiligen sich mit einem zweckgebundenen Darlehen, die Rückzahlung erfolgt durch den Bezug von Solarstrom. Pro Beteiligungsschein à 1500 Franken beträgt der jährliche Bezugsanspruch 400 kWh Solarstrom. Im Vergleich: Ein Zwei-Personenhaushalt hat einen durchschnittlichen jährlichen Strombedarf von rund 4500 kWh.

Städtische Unterstützung mit Werkhof-Dachfläche

Die Einwohner von Aarau können durch ihre Beteiligung an der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage direkt an der lokalen, ökologischen Stromproduktion mitwirken. Mit der Anlage auf ihrem Werkhofdach leistet die Energiestadt Aarau zudem einen aktiven Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien.

Projektrealisierung ab 170 Beteiligten

Der Bau der PV-Anlage erfolgt, wenn 80 % der Investitionskosten für die Anlage durch Darlehen gedeckt beziehungsweise genügend Absichtserklärungen gezeichnet sind. Damit das Projekt realisiert wird, braucht es mindestens 170 Personen, die sich an der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage beteiligen. Der Kunde trägt dabei kein finanzielles Risiko, Der Betrag wird erst fällig, wenn die Realisierung gesichert ist.