Beleuchtungssanierung
Ersetzen Sie jetzt Ihre alte und ineffiziente Beleuchtung.

Aus für Leuchtstofflampen
Weil sie Quecksilber enthalten, dürfen Leuchtstofflampen seit Ende Februar 2023 nicht mehr importiert werden.
Die sogenannten Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Betriebsgerät und alle ringförmigen T5-Leuchtstoffleuchten dürfen aufgrund der von der EU eingeführten Ökodesign-Richtlinien (RoHS 2), welche auch in der Schweiz gelten, seit Ende Februar 2023 nicht mehr importiert werden. Seit dem 25. August 2023 gilt dies auch für die linearen T5- und T8-Röhren, welche insbesondere in grossen Räumen wie Tiefgaragen, Fabrik- und Lagerhallen im Einsatz sind.
Ab dem 1. September 2025 gilt zudem ein Verkaufsverbot für T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35).
Ausphasung von Leuchtmitteln
Eine Übersicht, welche Leuchten per wann betroffen sind, finden Sie in der folgenden Grafik:

Sind Sie interessiert an einer energetischen Beleuchtungssanierung?
Kontaktieren Sie uns. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Beleuchtungsersatz – Planung ist das A und O
Beim Austausch der vorhandenen Beleuchtung gilt es verschiedene Kriterien zu beachten, da ein Ersatz nicht immer 1:1 nötig ist. Daher ist es ratsam, sich über das Nachfolgeprodukt rechtzeitig Gedanken zu machen. Dabei haben Sie die Option entweder die Leuchtmittel auszutauschen, die Leuchten zu ersetzen oder eine individuelle Lichtplanung mit uns auszuarbeiten.
LED-Leuchtensysteme sind die beste Wahl, wenn es darum geht, hohe Anforderungen zu erfüllen. Sie haben viele Vorteile:
- Tiefere Stromkosten
- Nahezu wartungsfrei
- Schneller amortisiert
- Erhöhte Lichtqualität
- Längere Lebensdauer
- Bessere Energieeffizienz
- Reduktion der CO₂-Emissionen
Unser Angebot

Bedürfnisanalyse
Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir die Bedürfnisse an das neue Lichtsystem, prüfen die Gegebenheiten vor Ort und stimmen die finanziellen und terminlichen Vorgaben ab.

Projektierung
Wir erarbeiten die passende Lösung für den Beleuchtungsersatz und erstellen das Detailkonzept, welches als Grundlage für Ihre individuelle Investitionsentscheidung gilt. Je nach Projekt umfasst dies auch eine Energieanalyse mit Effizienzberechnung und die Berechnung von Fördergeldern.

Realisierung
Sobald das Projekt genehmigt ist, geht es an die Umsetzung und die Inbetriebnahme der Anlage.

Betrieb und Wartung
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Für Notfälle steht Ihnen unser Störungsdienst 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung.